Der Stiftungsrat hat neben den gesetzlich vorgegebenen Änderungen (Stufenloser Rentengrad bei Invalidenleistungen) verschiedene Präzisierungen und Verbesserungen für die Versicherten vorgenommen. Insbesondere hat er ab 1.1.2022 die Risikoleistungen ausgebaut, ohne den Risikobeitrag zu erhöhen. Dies bedeutet für die aktiven Versicherten, resp. ihre Hinterlassenen
höhere Leistungen ohne Mehrkosten. Nachfolgend führen wir die wichtigsten Änderungen auf:
1.
Erhöhung der versicherten Invalidenrente von 55% auf 60% des versicherten Jahresgehalts
2.
Erhöhung der versicherten Invalidenkinderrente, resp. der versicherten Waisenrente von 10% auf 12% des versicherten Jahresgehalts
3.
Erhöhung der versicherten Ehegatten-, resp. Lebenspartnerrente von 33% auf 36% des versicherten Jahresgehalts
4.
Das Todesfallkapital entspricht mindestens der Summe der freiwilligen Einkäufe. Neu werden nicht nur freiwillige Einkäufe, welche bei der Pensionskasse der Stadt Aarau geleistet wurden, angerechnet, sondern
auch freiwillige Einkäufe bei früheren Vorsorgeeinrichtungen, sofern der Versicherte die Belege für diese früheren Einkäufe zu Lebzeiten bei der Pensionskasse einreicht.
5.
Neu ist es auch für Invalidenrentner möglich, im Zeitpunkt der Erreichung des Rücktrittsalters (65) einen Teil oder die gesamte Altersleistung in Kapitalform zu beziehen. Der Wunsch einer (Teil-) Kapitalauszahlung muss mindestens 3 Monate vor der Pensionierung schriftlich beantragt werden.
| Veröffentlicht: | 08.12.2021 |
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